Profil   Team   Leistung   Netzwerk   News & Termine   Kontakt   Impressum
Leistung //   Familien- und Erbrecht   Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht   Wettbewerbsrecht
Arbeitsrecht   Privates Baurecht   WEG-Recht   Mietrecht   Betreuungsrecht   Sozialrecht

Privates Baurecht

 Privates Baurecht
Bau- und Werkvertragsrecht sind in den letzten Jahren immer komplizierter geworden und für Laien nicht mehr durchschaubar. Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieben und Bauherren stehen auf der Tagesordnung. Deshalb müssen beide Parteien wissen, auf welcher rechtlichen Basis sie sich bewegen. Ein fundierter Bauvertrag regelt auch Eventualitäten. Bin ich vor Forderungsausfällen geschützt? Gibt es wechselseitige Sicherheitsleistungen? Wer trägt die Kosten für ein Privatgutachten bei möglichen Mängeln? Wie weit darf der Architekt den Auftraggeber vertreten? Eine Vertragsprüfung vor Unterzeichnung schafft klare Verhältnisse, sofern der Vertrag nicht gleich von einer Kanzlei entwickelt wurde.

Was die Kanzlei Hager & Partner hier für Sie tun kann:
Bauverträge (Entwicklung und Prüfung), Aktive Wahrung der Rechte während der Bauphase Geltendmachung von Sicherheitsleistungen und Sicherheitseinbehalten, Durchsetzung von Ansprüchen auf Mängelbeseitigung, Vertragsstrafe und Fertigstellung des Bauvorhabens, Geltendmachung von Werklohnforderungen, Beantragung/Eintragung einer Bauhandwerkssicherungshypothek
Alles zum privaten Baurecht Berlin von Hager & Partner - Rechtsanwalt Berlin