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Wer sein tägliches Leben wegen Alter oder Krankheit nicht mehr alleine in den Griff bekommt, hat das Recht auf einen Betreuer - unabhängig davon, ob er geschäftsfähig ist. Das Vormundschaftsgericht kann Familienmitglieder oder familienfremde Personen zum Betreuer bestellen. Wer diese wichtige Frage nicht dem Gericht überlassen möchte, sollte frühzeitig durch eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung die Weichen für das eigene Alter stellen. Fällt die Wahl auf eigenen Wunsch oder per Gerichtsbeschluss auf einen Berufsbetreuer, können alle Betroffenen beruhigt sein. Denn diese Person kümmert sich um alle erforderlichen finanziellen und persönlichen Angelegenheiten. Eine Aufgabe, die Rechtsanwältinnen Elisabeth Laaser-Hager und Nicole Stürmann seit vielen Jahren wahrnehmen. Beide wurden in zahlreichen Fällen zur Berufsbetreuerinnen von den Berliner Betreuungsgerichten bestellt.
Rechtsanwältin Nicole Stürmann führt darüber hinaus zahlreichende Verfahrenspflegschaften und Ergänzungsbetreuungen.
Was die Kanzlei Hager & Partner hier für Sie tun kann:
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Hilfe bei der Bestimmung eines geeigneten Betreuers, Regelung vermögensrechtlicher Angelegenheiten im Alter, Übernahme von Betreuungen |
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