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Elisabeth Laaser-Hager

 Elisabeth Laaser-Hager
 Rechtsanwältin und Notarin
 Fachanwältin für
 Familienrecht und Erbrecht
Elisabeth Laaser-Hager studierte Jura und Pädagogik. 1979 begann sie ihre Laufbahn als Rechtsanwältin. 1987 gründete sie mit Georg D. Hager die Sozietät Hager & Partner in Berlin. Drei Jahre später wurde sie Notarin, 1998 Fachanwältin für Familienrecht und 2006 zusätzlich Fachanwältin für Erbrecht. Damit ist sie die zentrale Ansprechpartnerin für Familien- und Erbrecht. Elisabeth Laaser-Hager ist auch als Berufsbetreuerin tätig und wird regelmäßig von den Berliner Gerichten als Verfahrenspflegerin angefordert.

Ihre Schwerpunkte: Familien- und Erbrecht, Vertragsrecht, allgemeines Zivilrecht
Fremdsprachen: Englisch und Französisch
Elisabeth Laaser-Hager - Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht