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Georg D. Hager wusste schon in jungen Jahren, dass er Anwalt werden will. So führte ihn sein Weg nach dem Abitur direkt zum Jura-Studium, das er in Deutschland und Dänemark absolviert. Seit 1977 arbeitet er als Rechtsanwalt in Berlin, wo er 1987 mit Elisabeth Laaser-Hager die Kanzlei gründete. Seine Zulassung als Notar erhielt er 1996. Heute betreut er zahlreiche mittelständische Betriebe, Konzerne sowie bundesweit tätige Handwerksbetriebe und engagiert sich parallel im Vorstand verschiedener Landesverbände.
Seine Schwerpunkte: Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Zivilrecht Fremdsprachen: Englisch und Dänisch |
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